Wie man Gebühren sparen kann

(September 2007)

Grundsätzlich fallen für den Abschluss aller im Gebührengesetz aufgezählten Verträge Gebühren an. Im Wirtschaftsleben betrifft dies vor allem Kredit- und Darlehensverträge, Miet-, Leasing- oder Pachtverträge, Vergleiche, Bürgschaften und Zessionen.
Bei Kreditverträgen beträgt die Gebühr 0,8.% oder 1,5% der Kreditsumme (je nach Ausgestaltung des Kredits), bei Darlehensverträgen 0,8%, bei Miet-, Leasing- und Pachtverträgen 1% vom Wert des Vertrages (wieder abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Laufzeit des Vertrages), bei Bürgschaften 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit.
Laut Gesetz fallen die Gebühren nur an, wenn über den Vertragsabschluss eine von den Vertragsparteien persönlich unterfertigte schriftliche Urkunde errichtet wird. Man könnte daher Gebühren am einfachsten dadurch vermeiden, dass man Verträge nicht schriftlich, sondern nur mündlich abschließt. Da aber für Beweiszwecke eine klare Dokumentation des Inhaltes der getroffenen Vereinbarungen gewünscht bzw. erforderlich ist, sehr oft auch aus steuerlichen Gründen, werden in der Praxis immer wieder Wege gesucht, Inhalte deutlich fest zu halten und trotzdem Gebühren zu sparen. Folgende Strategien wurden in den gerade überarbeiteten Gebührenrichtlinien des BMF als unschädlich anerkannt:


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