SERIE: Betriebsprüfung

(Juni 2007)

So mancher gut oder auch weniger gut verdienenden Steuerpflichtige pflegt eine besondere Affinität zu schönen Autos.
In unserem Fall betrieb er eine sehr gut gehende GmbH, die den Fiskus jährlich mit schönen Gewinnen erfreute.
Unser tüchtiger Unternehmer integrierte, wohl geleitet von der persönlichen Vorliebe, in das Geschäft alsbald auch einen Handel mit exklusiven Autos. Das wäre noch kein Problem. Aber irgendwann schaffte er einen Traum von einem roten Ferrari an, der ungewöhnlich lange keinen Käufer fand. Schließlich wollte ihn unser Freund nach einiger Zeit auch nicht mehr hergeben und verkaufte das Luxusgefährt kurzer Hand an sich selber. Dieser Umstand wäre auch noch nicht bedenklich.
Allerdings fand die nachfolgende Betriebsprüfung, dass der Preis im Verhältnis zum wahren Wert viel zu nieder angesetzt war, was eine erhebliche Steuernachzahlung zur Folge hatte. Wenn nämlich eine GmbH an einen Anteilsinhaber Waren
zu billig verkauft, wird eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt.
Es kommt zu Nachzahlungen an Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.


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