Schwerarbeit
Praxishinweise

(Juni 2007)

Gemäß der ab 1.1.2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung haben die Dienstgeber der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse die Schwerarbeitszeiten ihrer Dienstnehmer altersbezogen zu melden.

Die Meldepflicht betrifft


Zu melden hat der Dienstgeber


Die Meldung muss einmal pro Jahr, und zwar grundsätzlich bis zum Ende Februar des Folgejahres, erfolgen. Um die Meldepflicht zur Schwerarbeit erfüllen zu können, sollten die Dienstgeber Aufzeichnungen über die im Betrieb geleistete Schwerarbeit führen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie bereits jetzt genaue Aufzeichnungen über die Schwerarbeit führen, denn die Meldung für das Kalenderjahr 2007 hat bis Ende Februar 2008 zu erfolgen.
Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden. Was genau unter Schwerarbeit fällt wurde bereits im Rat & Tat Ausgabe Dezember 2006 aufgelistet.

Anspruch auf die Schwerarbeiterpension haben Personen, die



Ein Schwerarbeitsmonat wird erworben, wenn Schwerarbeit an mindestens 15 Tagen im Kalendermonat ausgeübt wurde.


       Zurück