SERIE: Betriebsprüfung

(März 2007)

Ein "Dauerbrenner" bei Betriebsprüfungen ist das Thema Fachliteratur, Zeitungen und Wartezimmerlektüre.
Fachliteratur die im Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit steht und ausschließlich für Fachleute von Interesse ist, ist dabei eindeutig Betriebsausgabe.

Tageszeitungen, Wochen und Monatszeitschriften oder Illustrierte stellen allerdings im steuerlichen Sinn ein Problem dar. Gemäß Rechtsprechung stellen diese Ausgaben z.B. bei einem Rechtsanwalt selbst dann keine Betriebsausgabe dar, wenn die Zeitschriften im Vorraum wartenden Klienten die Zeit verkürzen sollen. Bei Ärzten zeigt die Betriebsprüfung oft ein wenig Kulanz und erkennt Ausgaben für Lesezirkel an.
Tageszeitungen werden hingegen nicht anerkannt. Dasselbe gilt für allgemein bildende Nachschlagwerke oder Belletristik..


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