UGB: Jetzt protokollieren! – oder gar nicht?

(Dezember 2006)

Das neue UGB wird Sie und uns in Zukunft noch öfters und laufend beschäftigen.

Tipp 1
Sie wollen sich eintragen lassen, insbesondere weil Sie sich Ihren Firmenwortlaut schützen lassen wollen:
Dann ist Eile geboten, der Antrag auf Eintragung muss entsprechend vorbereitet werden! Er hat schriftlich mit beglaubigten Unterschriften zu erfolgen, ev. sollte auch mit der Interessensvertretung oder dem Firmenbuchrichter Rücksprache gehalten werden. Es gilt jedenfalls das Prinzip, wer zuerst kommt ...
Wir bereiten Ihren Antrag gerne vor.

Tipp 2
Da mit der Eintragung vermutlich Änderungen der Rechnungslegung (und damit der Gewinnermittlungsvorschriften) einhergehen, sollten Sie uns unbedingt vorher – insbesondere wenn Sie den Antrag alleine oder mit einem befreundeten Notar vorbereiten – kontaktieren!

Tipp 3
Insbesondere wenn Sie schon bisher eintragungspflichtig waren (aber nicht eingetragen sind), werden durch eine Eintragung die grundsätzlich vorgesehenen –
teilweise langen – Übergangsregelungen torpediert und unter Umständen massive steuerliche Folgen ausgelöst!


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