Information zur Wertpapierdeckung der Abfertigungs – und Pensionsrückstellung

(November 2006)

Der Verfassungsgerichtshof hat im November 2006 die Bestimmungen zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen für verfassungswidrig erklärt.

Daher ist für Bilanzstichtage, die nach dem 8.11.2006 liegen, keine Wertpapierdeckung mehr erforderlich, Sie könnten seit 9.11. 2006 alle Wertpapiere verkaufen. Für die Abfertigungsrückstellung wären Ende 2006 sowieso nur mehr 10 % der Rückstellung als Deckung notwendig gewesen, diese Deckung wäre ab 1.1.2007 zur Gänze entfallen.

Wir würden trotzdem empfehlen, die Wertpapiere nur im Notfall zu verkaufen, die Ansprüche der Dienstnehmer bestehen schließlich weiter und müssen bei Austritt/Pensionierung gedeckt werden können. Außerdem wird es laut Auskunft des Finanzministeriums bei der Pensionsrückstellung zu einer Wiedereinführung der Wertpapierdeckung mittels eines neuen Gesetzes kommen (Zeitpunkt und Inhalt noch unklar).

Keine Auswirkung hat dieses Erkenntnis auf den Freibetrag für investierte Gewinne, der ab 1.1.2007 gilt. Daher wird es für Einnahmen- Ausgabenrechner ab 2007 möglich sein, neben Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter auch Wertpapiere anzuschaffen. Es können aber nur 10% des Gewinnes, höchstens EUR 100.000,00, begünstigt investiert werden.


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