(September 2006)
Gewerbeschein und Dienstverhältnis schließen einander keineswegs aus und bilden derzeit und wohl auch noch in den nächsten Monaten bei GPLA-Prüfungen (siehe Unternehmercolleg) einen Prüfungsschwerpunkt. Denn auch ein Gewerbe-scheininhaber kann (natürlich) Dienstnehmer sein. Wenn dies erst im Zuge der Prüfung festgestellt wird, kann es teuer werden; zumal bei Ausländern dann auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Anwendung kommt.
Wie so oft, kommt es auch auf den Einzelfall an fragen Sie uns daher, aber bitte vorher!
Grundsätzlich kommt es auf das Überwiegen der altbekannten Merkmale an. Jedenfalls aber sprechen für ein Dienstverhältnis (beispielsweise Aufzählung):
- Eingliederung in den Betrieb,
- nur ein oder wenige Auftraggeber,
- keine eigenen wesentlichen Betriebsmittel,
- keine eigene Betriebsstätte,
- stundenweise Abrechnung,
- etc.