Gewerbeschein und Dienstverhältnis

(September 2006)

Gewerbeschein und Dienstverhältnis schließen einander keineswegs aus und bilden derzeit und wohl auch noch in den nächsten Monaten bei GPLA-Prüfungen (siehe Unternehmercolleg) einen Prüfungsschwerpunkt. Denn auch ein Gewerbe-scheininhaber kann (natürlich) Dienstnehmer sein. Wenn dies erst im Zuge der Prüfung festgestellt wird, kann es teuer werden; zumal bei Ausländern dann auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz zur Anwendung kommt.

Wie so oft, kommt es auch auf den Einzelfall an – fragen Sie uns daher, aber bitte vorher!
Grundsätzlich kommt es auf das Überwiegen der altbekannten Merkmale an. Jedenfalls aber sprechen für ein Dienstverhältnis (beispielsweise Aufzählung):

- Eingliederung in den Betrieb,
- nur ein oder wenige Auftraggeber,
- keine eigenen wesentlichen Betriebsmittel,
- keine eigene Betriebsstätte,
- stundenweise Abrechnung,
- etc.


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