KMU-Förderungsgesetz 2006 (KMU-FG 2006) Wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung!

(Juni 2006)

Die lange geforderte Entlastung für Klein(st)betriebe, die insgesamt eine Entlastung von mehr als EUR 1,3 Mrd. p.a. bringen soll, gliedert sich in folgende drei wesentliche Punkte, gültig ab 2007:

1. Freibetrag für investierte Gewinne:
Ein Gewinnanteil von max. 10.% (bzw. EUR 100.000,-) bleibt dann steuerfrei, wenn
- der Gewinn einer natürlichen Person zufließt,
- in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und
- dieser Betrag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird.
Begünstigtes Anlagevermögen sind abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren und Wertpapiere gemäß ? 14 EStG (Sozialkapital). Diese müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen gewidmet sein.
Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens ist der darauf entfallende Freibetrag gewinnerhöhend aufzulösen, bei Wertpapieren gibt es die Möglichkeit der Nachbeschaffung. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart sowie eine Betriebsübertragung begründen keine Nachversteuerung.
Schließlich gilt es noch, diverse Formvorschriften einzuhalten.

2. Sonderausgaben/Verlustvortrag:
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern können die Verluste der letzten drei (vorangegangenen) Jahre als Sonderausgabe (Verlustvortrag) berücksichtigt werden.

3. Umsatzsteuer – Kleinunternehmergrenze:
Die derzeitige Grenze von EUR 22.000,- wird auf EUR 30.000,- angehoben, d.h. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 30.000,- sind von der USt unecht (kein Vorsteuerabzug!) umsatzsteuerbefreit. Die Optionsmöglichkeit bleibt selbstverständlich erhalten.


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