Thema Betriebsprüfung aus der Sicht des Finanzamtes

(Juni 2006)

von Franz Kurz
Leiter der Sondereinsatzgruppe Betrugsbekämpfung, 22 Jahre Erfahrung als Betriebsprüfer davon sieben Jahre Gruppenleiter der Betriebsprüfungsabteilung

Der Sinn einer Betriebsprüfung (BP) ist nicht die Schikanierung von Unternehmern, sondern die Gleichmäßigkeit für alle Steuerzahler zu garantieren und Betrug auszuschließen. Es soll dabei überprüft werden, ob die beim Finanzamt abgegebenen Unterlagen der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Der Prüfer hat dabei weder Auftrag noch Vorgabe ein Mehrergebnis festzustellen oder eine Nachzahlung herauszuholen. Es kann auch ein Guthaben entstehen.

BPs werden grundsätzlich angekündigt, außer es gibt Verdachtsmomente, die bei Ankündigung der BP die Feststellung des vermuteten Steuervergehens verhindern würden (Z.B. ein wertvolles Bild, das aus Schwarzgeld finanziert worden sein soll, hängt im Betrieb – bei Ankündigung würde es wohl vorher abgehängt werden!).

Was erwartet der Prüfer vom geprüften Unternehmer? Zunächst einmal ordentlich aufbereitete Unterlagen über den Prüfungszeitraum und einen menschenwürdigen Arbeitsplatz. Das ist leider nicht selbstverständlich, vor allem wenn die Prüfung im Betrieb stattfindet. Bei Unternehmern mit einem guten Steuerberater finden Prüfungen oftmals in der Kanzlei statt, was für den Prüfer den zusätzlichen Vorteil hat, permanent eine kompetente Ansprechperson zur Seite zu haben.

Die Arbeit des Prüfers zu erschweren bewirkt meistens den gegenteiligen Effekt. Bei inhaltlich nicht eindeutigen Sachverhalten, wo der Unternehmer eher Beweisnotstand hat, gilt eher die Auslegung des Prüfers!

Auch sollte man diesen, sowie die Steuerbehörde selbst nicht für dumm halten. Die Vernetzung der Daten ist heute weit fortgeschritten, und Informationen vom Meldeamt über Kfz-Zulassungsstelle, Grundbuch bis zur Krankenkassa sind für das Finanzamt jederzeit zugänglich. Sich ein teures Auto oder einen Grund zu kaufen, und zu glauben, das bliebe den Finanzbehörden verborgen, wäre naiv.

Wer wird geprüft? Einerseits wird seit der Einführung der sogenannten “Kennzahlen” EDV-gestützt die Plausibilität der abgegebenen Erklärungen geprüft und Abweichungen ausgeworfen. Andererseits gibt es noch die Zufallsauswahl – es kann also jeden treffen – sowie konkrete Anzeigen, die eine Überprüfung nötig machen.

Zunächst schaut sich der Prüfer einmal die formelle Richtigkeit der Aufzeichnungen an. Vor allem die sog. Grundaufzeichnungen haben einen sehr hohen Stellenwert. Sind diese allerdings in Ordnung, also richtig, vollständig und zeitnah, liegt für den Prüfer die Vermutung nahe, dass auch der Rest in Ordnung sein wird.

Grundsätzlich gilt: Steuerprüfer sind auch (nur) Menschen – wie man in den Wald hineinruft ...


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