Betriebshilfe und Wochengeld für UnternehmerInnen

(Juni 2006)

Der Versicherungsfall der Mutterschaft ist im GSVG ähnlich den Dienstnehmerinnen geregelt. Die Leistung besteht entweder im Beistellen eines Betriebshelfers oder in der Auszahlung eines Wochengeldes (derzeit EUR 23,99 pro Tag).

Bei Bestand einer Zusatzversicherung bestehen die Leistungen – unter bestimmten Voraussetzungen – in der Auszahlung eines Kranken- oder Taggeldes.

Darüber hinaus gibt es für Kleinunternehmer im Falle von Krankheit, Spitals-aufenthalt, Unfall, Anschlussheilverfahren und Geburt über die Betriebshilfe weitere – länderweise unterschiedliche – Hilfestellungen: Grundvoraussetzung ist jeweils die Mitgliedschaft bei der jeweiligen Wirtschaftskammer sowie die Pflichtkranken-versicherung bei der SVA.

Die Hilfestellung besteht im Wesentlichen in der Beistellung eines Betriebshelfers für (maximal) 40 Stunden pro Woche für maximal 42 Arbeitstage bei Krankheit bzw. 70 Arbeitstage bei Unfall.

In Wien gibt es die Betriebshilfe nur bis zu einem Gesamteinkommen von dzt. EUR 16.330,80; in NÖ und Burgenland ist sie bis zu dieser Grenze kostenlos. In Wien muss die Arbeitsunfähigkeit mindestens 14 Tage betragen, in NÖ/Burgenland wird bei einer kürzeren Dauer ein Kostenbeitrag vorgeschrieben.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.betriebshilfewien.at (Wien)

www.betriebshilfe.at (NÖ und Burgenland)


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