Viagra nicht auf Steuerkosten

(März 2006)

Ein Steuerpflichtiger machte rd. 3000,- EUR an Krankheitskosten für das Medikament Viagra als außergewöhnliche Belastung geltend.

Geht nicht – entschied der unabhängige Finanzsenat.

Es ist unbestritten, dass die Einnahme von Viagra das persönliche Wohlbefinden verbessern kann, der Steuergesetzgeber ist jedoch nicht dazu berufen, persönliches Wohlbefinden zu finanzieren, so die Begründung.


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