Aufbewahrungspflicht: Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren?

(März 2006)

Grundsätzlich sind alle Buchhaltungsunterlagen (Belege, Konten, Journale, sonstige Geschäftspapiere) sieben Jahre lang – vom Schluss des Kalenderjahres gerechnet –
aufzubewahren.

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr beginnt die Frist mit Ende des Kalenderjahres.

Trotz Fristablauf aufzubewahren sind die Unterlagen bei einem anhängigen Abgaben- oder Gerichtsverfahren.

Bei Unterlagen betreffend Grundstücke (Vermietung) kann sich die Frist auf 22 Jahre verlängern.

Somit können Sie – von obigen Ausnahmen abgesehen – alle Unterlagen bis
einschließlich 1998 vernichten.


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