Wann ist ein PKW ein LKW - oder doch wieder nicht?!

Immer wieder kommt es zu Irrtümern bzw. Diskussionen, ob ein Kfz als Klein-lastkraftwagen anzusehen ist oder nicht. Besonders bei Nobelgeländefahrzeugen wird auch vom Verkauf her versucht, in einer Grauzone Werbung zu machen. Anlässlich eines Volvos war das dem Fiskus vor kurzem sogar eine Prüfungsaktion wert, die Einiges gebracht haben soll. Was als Klein-LKW und Klein-Bus anzusehen ist, ist dem Gesetzgeber eine detaillierte Verordnung wert. Wir bringen daraus nur Auszüge.

Für Fahrzeuge, die vom Aufbau der Karosserie her auch als PKW oder Kombi gefertigt werden, sind Mindesterfordernisse notwendig, die erfüllt werden müssen, damit sie als Klein-LKW eingestuft werden:
• So muss das Fahrzeug eine Hecktüre aufweisen,
• darf nur mit einer Sitzreihe für Fahrer und Beifahrer ausgestattet sein.
• Hinter der Sitzreihe muss eine Trennwand angebracht werden, die durch Verschweissen oder Vernieten mit der Karosserie und der Bodenplatte verbunden ist.
• Der Laderaum muss seitlich verblecht sein und darf seitlich keine Fenster haben.
• Halterungen für hintere Sitze müssen entfernt und unbenutzbar gemacht worden sein.
• Etc ...

Für Geländefahrzeuge, die keine Fußmulde aufweisen, gilt ergänzend Folgendes:
• Die Trennvorrichtung hinter der Sitzreihe muss im unteren Bereich in einer Trennwand bestehen, die sich nach hinten waagrecht etwa 20 cm fortsetzt. Diese Trennwandfortsetzung muss mit der Originalbodenplatte so fest verbunden sein, dass eine Trennung nur unter Beschädigung der Originalbodenplatte möglich wäre.

Die (hier nur beispielhaft) angeführten Merkmale müssen bereits vom Erzeuger oder Importeur durchgeführt werden.


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