Angabe der Kunden-UID, ZM monatlich einreichen!

(Dezember 2005)

Ab 01.07.2006 ist auch die UID-Nummer des Kunden auf der Rechnung anzugeben, wenn der Gesamtbetrag der Rechnung (inkl. USt) EUR 10.000,00 übersteigt. Ansonsten steht der Vorsteuerabzug nicht zu


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