Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft ...

(Dezember 2005)

... allerdings nicht die des Finanzministers: (Werbe)geschenke anlässlich des Weihnachtsfestes sind als Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig.
Ausgenommen sind nur Geschenke, die den Wert von EUR 40,- pro Person und Jahr nicht übersteigen, und Warenmuster wie Gratisprobepackungen und Ähnliches. Kleinigkeiten wie Kugelschreiber, Feuerzeuge und Kalender werden in diesen Betrag nicht einbezogen.

Selbst wenn also mit dem Geschenk ein Werbezweck bzw. die Erhaltung der Kundenbeziehung beabsichtigt ist, sollte man sich nur mehr auf kleine Aufmerksam-keiten mit einem Wert von unter EUR 40,- beschränken, will man eine Umsatz-steuerpflicht vermeiden.

Für Geschenke an die Mitarbeiter gilt diese Bestimmung übrigens nicht!


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