Anmeldung zur Sozialversicherung

(Dezember 2005)

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 sieht zur Vorbeugung illegaler Beschäftigung eine Verkürzung der Meldefrist vor.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung hat ab 1.1.2007 spätestens mit Arbeitsantritt zu erfolgen.

Die ursprüngliche Regelung, wonach die Anmeldung bei Arbeitsantritt, spätestens jedoch bis 24.00 Uhr des ersten Beschäftigungstages gemacht werden muss, wird aufgehoben.

Um den problemlosen Betrieb des Beschlusses zu testen wird vorerst diese Anmeldebestimmung ab 01.01.2006 nur im Zuständigkeitsbereich der Burgenländischen Gebietskrankenkasse eingeführt.

Bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regelungen ist die derzeitig geltende siebentägige Meldefrist bei Anmeldungen einzuhalten.


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