Zusatzleistungen von Dienstnehmern

(September 2005)

Immer wieder kommt es vor, dass Dienstnehmer Zusatzleistungen an ihren Dienstgeber erbringen. Die Bezahlung erfolgt dabei oft nicht über die Lohnverrechnung, sondern separat über eine vom Arbeitnehmer gelegte Rechnung.

Achtung:
So verständlich diese Vorgangsweise ist - schließlich ersparen sich alle etwas - so gefährlich ist sie auch. Es muss sich um eine völlig unabhängige andere Tätigkeit, die mit der Tätigkeit aus dem Dienstverhältnis absolut nichts zu tun hat, handeln.

Die Prüfer lassen sich nur schwer davon überzeugen und bei fehlenden Argumenten kommt es unweigerlich zu Nachzahlungen und Strafzuschlägen.


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