Reverse was? Reverse Charge! Nicht auf der Umsatzsteuer “sitzenbleiben”!

(September 2005)

Allen Unternehmern ist bekannt, dass das Steuerrecht oft Überraschungen bereit hält und Regelungen, die nicht so leicht zu durchschauen sind. Wir wollen sie mit unseren folgenden Ausführungen auch nicht zu Steuerrechtlern machen, sondern sie für gewisse Sachverhalte sensibilisieren um mit uns im Bedarfsfalle in Kontakt zu treten.

Das Reverse Charge System (RCS) im Umsatzsteuerbereich stellt sozusagen die Norm auf den Kopf. Normalerweise sind wir gewohnt, dass der leistende Unternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen hat, der Leistungsempfänger hat diesen Betrag, selbstverständlich auch die darin enthaltene Umsatzsteuer an den Leistenden zu bezahlen, und zieht sich diese Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder ab. Beim RCS ist das anders. Die Steuerschuld geht vom Leistenden in bestimmten Fällen auf den Leistungsempfänger über.

Um welche Fälle handelt es sich?
• Ein ausländischer Unternehmer, der im Inland weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, erbringt sonstige Leistungen oder Werklieferungen an ihr Unternehmen
• Sie sind ein Unternehmen des Bau- oder Baunebengewerbes und der Kunde ist ein Unternehmer, der ebenfalls selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt. Für Leistungen an Privatkunden gilt diese Regelung nicht. Fragen sie uns nach unserem übersichtlichen Merkblatt zu Bauleistungen!

In diesen Fällen ist die Rechnung vom leistenden Unternehmer ohne Umsatzsteuer auszustellen. Ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld ist sinnvoll und bei Bauleistungen auch gesetzlich vorgeschrieben ("Steuerschuld geht gem.?19 (1a) UStG auf den Leistungsempfänger über"). Auch die UID Nummer des Kunden ist anzuführen.

In ihrer Buchhaltung sind diese Rechungen speziell zu behandeln. Einerseits ist die Umsatzsteuer dafür abzuliefern (sie hätten sie ja auch normalerweise an den Lieferanten bezahlt) andererseits ziehen sie sich diesen Betrag sofort wieder als Vorsteuer ab, so dass ein Nullsummenspiel eintritt. In modernen Buchhaltungsprogrammen geschieht dieser Vorgang mittels eines Reverse-Charge-Codes.

Was soll das alles?
Das RCS entspricht dem EU Recht und ist ein Versuch Steuerbetrug mit Umsatzsteuer einzudämmen. Es soll in beträchtlicher Höhe der Fall gewesen sein, dass Unternehmer die Umsatzsteuer erhalten, aber nicht abgeführt haben und für die Finanzverwaltung auch nicht greifbar waren. Für uns hat das zur Folge, dass wir uns daher damit auseinandersetzen müssen um unangenehme Haftungen zu vermeiden. Achten sie bitte darauf und kontaktieren sie uns bei Bedarf.


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