KFZ-Sachbezug

(September 2005)

Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug ("Dienstfahrzeug") auch privat zu nützen, ist ein Sachbezugswert (dieser erhöht die
Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung) anzusetzen. Dieser beträgt im Allgemeinen 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten, max. 600,- EUR pro Monat.

Kann nachgewiesen werden (Fahrtenbuch!), dass im Jahresschnitt nicht mehr als 500 km pro Monat privat gefahren werden, reduziert sich der Sachbezug auf die Hälfte (0,75%, max. 300,- EUR). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie so genannte Familienheimfahrten gelten als Privatfahrten.

Kostenbeiträge des Arbeitnehmers - nicht aber einzelne Benzinrechnungen - mindern den Sachbezug.

Besondere Regeln gelten u.a. für Gebrauchtfahrzeuge, Leasingfahrzeuge, Vorführwagen, im Ausland erworbene Fahrzeuge sowie bei Mehrfachnutzung und Fahrzeugwechsel. Kein Sachbezug ist bei Spezialfahrzeugen anzusetzen.


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