Achtung: Falle! Geldveranlagung in Liechtenstein oder Schweiz!

(September 2005)

Mit 1.7.2005 wurde in der EU eine Regelung über die Besteuerung von Zinsen und ähnlichen Kapitaleinkünften in Kraft gesetzt. Die Regelung betrifft alle klassischen Kapitalfluchtländer wie Österreich, Luxemburg, aber auch unsere Nachbarländer Schweiz und Liechtenstein, obwohl die gar nicht bei der EU sind. Der Kern der Regelung sieht so aus: Wenn eine Person, die im EU-Ausland oder in bestimmten Drittländern (Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino) ansässig ist, z.B. in Österreich Kapitalvermögen besitzt, dann wird in Zukunft für ihre Zinserträge in Österreich Quellensteuer erhoben. Genauso geht es einem Österreicher, der Kapitalvermögen in der EU oder in den genannten Drittstaaten besitzt: Er bekommt seine Zinserträge erst nach Abzug der Quellensteuer ausbezahlt. Bisher waren solche Einkünfte de facto steuerfrei, da in den meisten Ländern für Zinserträge von Ausländern keine Steuern einbehalten wurden und die Bezieher der Kapitaleinkünfte die Erwähnung der Zinserträge in ihrer heimischen Steuererklärung (vermutlich wegen ihrer Geringfügigkeit) leicht vergessen konnten. Die Vergesslichkeit blieb ohne Sanktion, da das in einigen Ländern bestehende Bankgeheimnis Nachforschungen praktisch unmöglich machte, bzw. auch in Ländern ohne Bankgeheimnis so gut wie nie ein Kunde von der Bank bei seinem Wohnsitzfinanzamt “vernadert” wurde.

Durch die Erhebung der Quellensteuer soll nun das nicht unbeträchtliche bisherige Steuerloch gestopft werden. Damit die Steuer aber auch in dem Staat landet, wo der findige, wenn auch vergessliche Anleger lebt, hat sich die EU auch etwas einfallen lassen. Der Staat, in dem die Quellensteuer erhoben wird (Quellenstaat), muss 75% davon an den Staat weiterleiten, in dem der Anleger ansässig ist (Ansässigkeitsstaat). Der Rest verbleibt dem Quellenstaat als Abgeltung für die ganze Abwicklung. Informationen über die Identität des Anlegers muss der Quellenstaat dem Ansässigkeitsstaat im Übrigen nicht weiterleiten.
Die Quellensteuer ist zeitlich gestaffelt und beträgt zur Zeit 15%. Ab 1.7.2008 wird sie auf 20% und ab 1.7.2011 auf 35% angehoben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist Handlungs-bedarf gegeben, denn für vergleichbare Kapitaleinkünfte bezahlt man hierorts nur 25% Kapitalertragsteuer.

Abgesehen von dieser Steuerfalle gibt es aber auch sonst gute Gründe, mit seinem Kapitalvermögen in Österreich zu bleiben: Spätestens, wenn man für größere Anschaffungen offizielles Geld benötigt und kein Kapitalvermögen im Inland hat, wird es mit den Erklärungen gegenüber dem Fiskus eng. Die Tante aus Amerika oder der Lottogewinn werden ebenso nicht geglaubt wie die größeren Geldbeträge im Sparstrumpf. Auf die Art und Weise haben schon manche Anschaffungen von Liegenschaften oder teuren Fahrzeugen mit einem Besuch des Erhebungsdienstes des Finanzamtes geendet.


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