Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ab 2005 auch bei Krankheit

(Juni 2005)

Die AUVA leistet seit 1.10.2002 einen Zuschuss bei Freizeit- und Arbeitsunfällen in der Höhe von 50% des tatsächlichen fortgezahlten Entgelts (neu ab 1.1.2005: einschließlich darauf entfallender Sonderzahlungen).
Neu ab 1.1.2005: Auch für Krankenstände (längere Krankheit - mehr als 10 Tage)
Voraussetzungen und Regelungen:
- Der Dienstgeber beschäftigt regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer.
- Die Arbeitsunfähigkeit dauert länger als 10 aufeinander folgende Kalendertage.
- Für die ersten 10 Kalendertage der Krankheit erhält der Arbeitgeber keine Erstattung.
- Der Krankenstand hat nach dem 31.12.2004 begonnen.
- Dem Arbeitgeber soll 50% des fortgezahlten Entgelts, inklusive Sonderzahlungen, für die Dauer von maximal 42 Kalendertage je Arbeitsjahr erstattet werden.
- Die Erstattung erfolgt durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) über Antrag.
- Die Zuschüsse werden im Nachhinein innerhalb eines Monats nach dem Ende jenes Quartals ausbezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
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Der Arbeitgeber kann den Kostenersatz binnen drei Jahren nach Beendigung der Entgeltfortzahlung bei der AUVA beantragen. Dazu kann ein Formular auf der Homepage www.auva.at verwendet werden. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Daten enthalten:
- Name und Adresse des Dienstgebers und des Betriebes
- Name und Versicherungsnummer des erkrankten Dienstnehmers
- Ärztliche Bestätigung der Arbeitsverhinderung
- Rechtsgrundlage, Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung inkl. Angabe bez. Sonderzahlungsanspruch
Wir erledigen für Sie diese Anträge nach Rücksprache gerne!


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