Unternehmenssanierung durch Insolvenzverfahren Frühwarnsystem funktioniert bisher nicht!

(Juni 2005)

Unternehmenssanierung ist die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit eines notleidenden Unternehmens durch Entschuldung und Rückgewinnung seiner Ertragskraft.
Die Besonderheit einer Unternehmenssanierung im Zuge eines Insolvenzverfahrens ergibt sich aus dem allgemeinen Schuldennachlass, den die Ausgleichs- und Konkursgläubiger (im Falle eines Zwangsausgleiches) dem Schuldner gewähren.

Der Schuldennachlass betrifft jene Schulden, die bis zum Tag der Insolvenzeröffnung angefallen sind, während Schulden, die ab dem Tag nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, zur Gänze bezahlt werden müssen. Im ersten Fall spricht man von Ausgleichs- oder Konkursforderungen (Quotenforderungen), im zweiten Fall handelt es sich im Ausgleich um bevorrechtete, im Konkurs um Masseforderungen.
Die bestehenden Insolvenzgesetze sehen folgende Verfahren für eine Unternehmenssanierung vor:

- Ausgleichsverfahren
- (mindestens 40% der Ausgleichsforderungen müssen innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden)
- Konkurs mit anschließendem Zwangsausgleichsverfahren
- (mindestens 20% der Konkursforderungen müssen bezahlt werden
- Reorganisationsverfahren nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) vom Oktober 1997 (bisher sind nur wenige Verfahren abgewickelt worden)

Anhand der Statistik im Kasten soll die Bedeutung der beiden erstgenannten Sanierungsverfahren in der Praxis gezeigt werden. Die Insolvenzstatistik aus dem Jahre 2003 zeigt, dass das vom Gesetzgeber als Sanierungsverfahren favorisierte Ausgleichsverfahren von der Praxis nicht angenommen wird und das Konkursverfahren mit anschließendem Zwangsausgleich sich wesentlich größerer Beliebtheit erfreut.
Ein Hauptgrund für die geringe Anzahl der abgewickelten Ausgleichsverfahren liegt sicherlich darin, dass Anträge auf Insolvenzeröffnung erst eingebracht werden, wenn wenig bis gar kein Vermögen des Schuldners mehr vorhanden ist. Die Unternehmer bzw. Geschäftsführer müssten sich viel mehr der gesetzlichen Insolvenzeröffnungsgründe bewusst werden und auch die drohenden Haftungsrisiken mehr beachten.

Würden die betroffenen Unternehmer (Geschäftsführer) die gesetzlichen Bestimmungen exakt einhalten, gäbe es in Zukunft bei den Ausgleichsverfahren sicherlich eine Trendumkehr, da bei rechtzeitiger Antragstellung eine erfolgreiche Unternehmenssanierung sehr wahrscheinlich ist.

Eine Unternehmenssanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens muss immer von einer betriebswirtschaftlichen Sanierung begleitet sein, um eine dauerhafte Überlebenschance des Unternehmens zu gewährleisten.

Insolvenzstatistik 2003: Anzahl der Fälle
gerichtliche Ausgleichsverfahren 77 1,4 %
abgewickelte Konkursverfahren 2.880 51,0 %
mangels Masse abgewiesene Konkursanträge 2.686 47,6 %
Insolvenzen insgesamt 5.643 100,0 %

Im Rahmen der abgewickelten Konkursverfahren wurden 905 Zwangsausgleichsverfahren abgeschlossen, das sind 16 % der Gesamtinsolvenzen oder 31 % der abgewickelten Konkursverfahren.
Quelle:: KSV – Insolvenzstatistik


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