“Steuerparadies Österreich?!” oder “Warum nicht gleich in die Slowakei?!”

(März 2005)

So sarkastisch einem Unternehmer diese Überschrift vorkommen mag, für Kapitalgesellschaften hat sich mit dem 1.1.2005 in Österreich einiges zum Besseren gewendet: Ab 1.1. 2005 sind für Gewinne nur mehr 25.% Körperschaftsteuer zu bezahlen. Dies ist ein großer Schritt des österreichischen Gesetzgebers, um die Absiedelung von Gesellschaften in unsere östlichen Nachbarländer zu vermeiden, und im Gegensatz dazu Investoren ins Land zu holen.
Was ist interessant an 25.% Körperschaftsteuer, wenn man weiß, dass man z.B. in der Slowakei nur 18.%, in Ungarn gar nur 16.% und in Tschechien 24.% KöSt zahlt? Wie immer liegt der Unterschied im Detail: Österreich lässt viel mehr Ausgaben als Betriebsausgaben zu, als in den Nachbarländern möglich sind, so sind z.B. die Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in Österreich wesentlich vielfältiger als bei unseren Nachbarn, auch die Bildung von Rückstellungen wird in den Nachbarländern deutlich restriktiver gehandhabt. Dies führt dazu, dass die faktische Steuerbelastung der Gewinne von Körperschaften in der Slowakei zwischen 23 und 27.%, in Ungarn und Tschechien bei ca. 30.% liegt. Leider lässt sich die Betrachtungsweise nicht verallgemeinern: Investitionsintensive Betriebe wie Produktionsunternehmen, Betriebe, die viel Schwund aufweisen, oder aus welchen Gründen auch immer Rückstellungen zu bilden haben, sind in Österreich steuerlich besser aufgehoben. Unternehmen, die diese Belastungen nicht haben, wie eventuell größere Handelsunternehmen, könnten von einem Wechsel in die Slowakei profitieren. Dies muss im Einzelfall an Hand der individuellen Unternehmensdaten geklärt werden, jedenfalls besteht aber aus steuerlichen Gründen seit 1.1.2005 kein rascher Handlungsbedarf hinsichtlich des Wechsels von Körperschaften in östliche Nachbarländer.
Grundsätzlich muss eine solche Maßnahme gut überlegt werden, denn nicht nur das Steuerrecht sollte eine Entscheidung bestimmen, sondern auch andere Faktoren: das Marktverständnis, die Rechtssicherheit, die Möglichkeit geeignetes Personal zu bekommen und vieles mehr.
Schließlich ist auch noch Folgendes zu bedenken: Die Besteuerung der Gewinne im Unternehmen ist nur die erste Stufe. Sollen diese Gewinne auch entnommen werden, so müssten die Gesellschafter, die von der niedrigen Steuer profitieren wollen, ihren Wohnsitz aus Österreich verlegen. Solange man als Österreicher Ausschüttungen aus ausländischen Dividenden bezieht, sind dafür 25.% Einkommensteuer fällig, sodass man mit seiner Gesamtbelastung für den Unternehmensgewinn wieder bei rd. 40.% angelangt ist. Angesichts der Tatsache, dass wir in Österreich derzeit dafür maximal 43,875.% zu zahlen haben, erscheint ein Wechsel in ein anderes Land aus steuerlichen Gründen nicht mehr attraktiv.


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