Anonymität: Achtung, letzter Aufruf!

(März 2002)

Letzte Chancen, die es zu nutzen gilt - bis 30.06.2002!


Ab 1.11.2000 sind Personen, die ein Sparbuch eröffnen, verpflichtet, sich bei der Bank zu identifizieren. Diese Regelung betrifft lediglich das Verhältnis der Bank zu ihren Sparkunden. Das Außenverhältnis, also das Verhältnis gegenüber Dritten, ist durch das Bankgeheimnis geschützt.

Zur Abschaffung der Sparbuchanonymität wurde eine Reihe von Begleitmaßnahmen und Übergangsregelungen eingeführt, die nun mit 30.6.2002 auslaufen, und die somit einer eingehenden Betrachtung wert sind.



Was ist also bis 30.6. 2002 noch zu beachten?



Die "neuen" Sparbücher sind Bezeichnungssparbücher (oder Losungswortsparbücher) und Namenssparbücher.

Bei Bezeichnungssparbüchern muss man sich bei Eröffnung legitimieren. Hat sich der Inhaber eines Bezeichnungssparbuches einmal identifiziert, bedarf es bei späteren Einzahlungen oder Überweisungen auf das nunmehr identifizierte Sparbuch keiner neuen Ausweisleistung mehr. Als Bezeichnung wird dann aber irgendein beliebiges Wort oder eine Ziffernkombination gewählt. Der Name des Sparbucheröffners kann nicht gewählt werden, es läge sonst ein Namenssparbuch vor. Die Bank darf an jeden Überbringer des Sparbuches nach Nennung der Bezeichnung (des Losungswortes) auszahlen, wenn der Einlagenstand unter 14.535,- EUR (200.000,- ATS) liegt. Eine Schenkung erfolgt durch bloße Übergabe. Bei Bezeichnungssparbüchern mit einem Guthaben von mehr als 14.535,- EUR muss nach dem 30.6.2002 neben der ersten Identitätsfeststellung bei jeder Auszahlung eine Identitätsfeststellung erfolgen. Der Abheber muss aber dennoch nicht mit dem Eröffner des Sparbuches ident sein.

Namenssparbücher lauten auf Vor- und Familiennamen des Berechtigten. Daneben kann zusätzlich ein Losungswort gewählt werden. Nach erster Identitätsfeststellung ist bei jeder Auszahlung eine Identitätsprüfung erforderlich. Bei Sparbuchschenkungen, hat sich der Beschenkte als neuer Inhaber zu legitimieren. Der Auszahlungsberechtigte muss allerdings nicht mit dem Kunden, auf dessen Namen das Sparbuch lautet, ident sein. Vielmehr darf die Bank an jeden Kunden ausbezahlen, der ein Namenssparbuch mit mehr als 14.535,- EUR Einlage vorlegt, sich mit einem Lichtbildausweis legitimiert und das eventuell mit der Bank vereinbarte Losungswort nennt.



Was geschieht aber nun mit den alten Sparbüchern, die noch nicht identifiziert sind?



Bis 30.6.2002 muss sich der Überbringer für die Abhebung oder Auflösung des Sparbuches nicht identifizieren. Nach dem 30.6.2002 dürfen auf diese Sparbücher vor der Identifizierung des Überbringers weder Ein- noch Auszahlungen erfolgen.

Weiters ist für die Behandlung nicht identifizierter Sparbücher nach dem 30.6.2002 der Einlagenstand maßgebend. Überschreitet der Einlagenstand 14.535,- EUR (200.000,- ATS), dann darf eine Auszahlung erst dann erfolgen, wenn sich der Überbringer identifiziert hat, eine Meldung an die EDOK (Sondereinheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität) erfolgt, und eine Frist von mindestens sieben Kalendertagen abgelaufen ist. Für Einlagenstände unter 14.535,- EUR genügt auch nach dem 30.6.2002 die Ausweisleistung des Überbringers bei der Bank bei der erstmaligen Buchvorlage.

Die rechtsgeschäftliche Übertragung von Sparbüchern, für die noch keine Identitätsfeststellung erfolgt ist, ist nach dem 30.6.2002 verboten und wird mit Verwaltungsstrafen von bis zu 21.802,- EUR (300.000,- ATS) bestraft.



Nach diesen Ausführungen wissen Sie nun, warum uns diese Informationen über den magischen 30.6.2002 so sehr am Herzen liegen. Bitte überprüfen Sie in dieser Hinsicht Ihre Gebarung und sprechen Sie auch mit älteren Verwandten, die vielleicht diese genauen Informationen nicht haben.



Besonders wichtig ist es, an jene Sparbücher zu denken, die als Besicherung von Krediten dienen. Da diese nicht in Ihrem physischen Besitz sind, könnte man leicht darauf vergessen. Bei einem Stand von über 14.535,- EUR, und das soll häufig der Fall sein, wird sogar die EDOK eingeschaltet. Rechtzeitiges Handeln verhindert das.


       Zurück