(Dezember 2004)
Nachstehend angeführte Sachbezüge die der Arbeitsgeber seinen Mitarbeitern zuwendet, sind abgaben- und beitragsfrei, d.h., es fallen weder Lohnsteuer, Sozialversicherung, noch sonstige Lohnnebenkosten an.
1. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, usw.):
pro Dienstnehmer jährlich bis zu 365,- EUR
2. Geschenke anlässlich Betriebsveranstaltungen, wie Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können Hiezu zählen auch Goldmünzen und Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht:
pro Dienstnehmer jährlich bis zu 186,- EUR
3. Essensbons im Ausmaß von 1,10 EUR pro Arbeitstag
4. Zukunftssicherung des Dienstnehmers bis 300,- EUR steuerfrei (Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen) Achtung: Darf nur allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden!
5. Getränke jeder Art, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt an seine Dienstnehmer abgibt; hier besteht keine steuerliche Obergrenze.