Freiwillige Zuwendungen an Mitarbeiter

(Dezember 2004)

Nachstehend angeführte Sachbezüge die der Arbeitsgeber seinen Mitarbeitern zuwendet, sind abgaben- und beitragsfrei, d.h., es fallen weder Lohnsteuer, Sozialversicherung, noch sonstige Lohnnebenkosten an.

1. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, usw.):
pro Dienstnehmer jährlich bis zu 365,- EUR

2. Geschenke anlässlich Betriebsveranstaltungen, wie Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können Hiezu zählen auch Goldmünzen und Golddukaten, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht:
pro Dienstnehmer jährlich bis zu 186,- EUR

3. Essensbons im Ausmaß von 1,10 EUR pro Arbeitstag

4. Zukunftssicherung des Dienstnehmers bis 300,- EUR steuerfrei (Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen) Achtung: Darf nur allen Dienstnehmern oder bestimmten Gruppen gewährt werden!

5. Getränke jeder Art, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt an seine Dienstnehmer abgibt; hier besteht keine steuerliche Obergrenze.


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