Abschreiben, absetzen, Sonderausgaben & Co!

(Dezember 2004)

Abschreiben erinnert vielleicht an die Schule, hat meist angenehme Folgen - wenn es sich nicht um eine Forderung handelt, die abgeschrieben werden muss - und hat viele umgangssprachliche Bedeutungen.
Grundsätzlich abgeschrieben wird das Anlagevermögen, entsprechend seiner jährlichen Wertminderung. Auch Forderungen und Vorräte müssen abgeschrieben werden, wenn deren Wert sinkt. Diese Abschreibungen mindern als Betriebsausgabe das Ergebnis und damit die Basis der Steuerbemessung.
Dies tun auch die Werbungskosten bei nicht betrieblichen Tätigkeiten (z.B. Reparaturen in einem vermieteten Haus, Laptop für Journalisten, etc.) als einkunftsbezogene Ausgaben. Die gleiche Wirkung haben auch die als Sonderausgaben (z.B. Lebensversicherung, Kirchenbeitrag, Wohnraumschaffung oder -sanierung, etc.) oder außergewöhnliche Belastung abzusetzenden Beträge.
Diese "abzusetzenden Beträge" dürfen nicht mit den Absetzbeträgen (Alleinverdienerabsetzbetrag, Arbeitnehmerabsetzbetrag, etc.), welche die Steuer selbst mindern und so in bestimmten Fällen zur so genannten Negativsteuer führen, verwechselt werden.


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