Angestellte: 730,- EUR brutto für netto! Der Zweitjob - oder was man bei einem Nebenverdienst beachten muss

(Dezember 2004)

Man hat einen Angestelltenjob und bekommt daneben eine Zuverdienstmöglichkeit geboten. Was muss man dabei beachten?
Handelt es sich dabei ebenfalls um ein Dienstverhältnis, so kommt es am Jahresende zu einer Arbeitnehmerveranlagung, im Rahmen derer die beiden Verdienste zusammengerechnet werden, und Steuer und eventuell Sozialversicherung nachbelastet wird. Handelt es sich aber um eine selbständige Tätigkeit, so kann man unter bestimmten Voraussetzungen das Geld brutto für netto einstecken. Neben einem Dienstverhältnis darf man bis zu 730,- EUR im Jahr verdienen, ohne dass eine Einkommensteuererklärung abzugeben und zusätzliche Steuer zu zahlen ist. Bei dieser Grenze handelt es sich um einen Gewinn, d.h., die tatsächlichen Einnahmen können sogar höher sein, solange mit der Tätigkeit auch Ausgaben verbunden sind, sodass am Ende wieder nicht mehr als 730,- EUR herauskommen.
Diese Honorare sollten ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden (Befreiung für Kleinunternehmer), weil man sonst die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Auch Sozialversicherung fällt bei einem Zuverdienst in dieser Höhe nicht an, solange man für die Tätigkeit keinen Gewerbeschein benötigt!

Achtung: Übersteigt aber der Gewinn diese 730,- EUR-Grenze, wird es sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich kompliziert. Fragen Sie uns lieber vorher!


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