Umsatzsteuer bei ärztlichen Gutachten

(September 2004)

Bekanntlich sind die Umsätze als Arzt von der Umsatzsteuer befreit. Bei ärztlichen Gutachten ist sich der Gesetzgeber aber selbst nicht sicher und das hin und her nimmt schon kuriose Formen an.
Mitte Juli wurde vom BMF verlautbart, dass ärztliche Gutachten, die nicht in einer medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit bestehen, umsatzsteuerpflichtig seien. Ein paar Tage später wurde diese Verlautbarung aber wieder zurückgezogen. Fest steht, dass zumindest bis 31.12.2004 die Umsatzsteuerbefreiung weiter gilt, dann allerdings wird man weiter sehen!
Wir werden sie am laufenden halten.


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