Achtung auf Sozialversicherung

(September 2004)

Völlig zu Unrecht fristet die Sozialversicherung in unseren Köpfen offenbar im Vergleich zu den Steuern ein bescheidenes Dasein. Denn steuerliche Folgen werden fast immer diskutiert, die sozialversicherungsrechtlichen oft ("in der Hitze des Gefechtes")
vergessen.
Wann immer es zu
• einem Wechsel in der Gesellschafterstellung (Art und Umfang der Beteiligung),
• zu Umgründungsmaßnahmen (Änderung der Gesellschaftsform),
• oder aber auch zu einer Änderung des Beschäftigungsverhältnisses
(Art und Höhe der Entlohnung, Wechsel in/aus öffentlichem Dienst, Pensionsantritt oder andere Beendigungen)
kommt, informieren Sie uns umgehend!
Noch besser, Sie fragen uns vorher, denn diese Maßnahmen können einerseits beträchtliche (teuere) sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben, andererseits gibt es doch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten! Vielleicht führt ein anderer Weg mit weniger Belastungen zum gleichen Ziel.


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