“UID-Check” für die neuen Beitrittsländer

(Juni 2004)

Der 1. Mai, der Tag der Arbeit, brachte uns Unternehmern diesmal tatsächlich Arbeit. Alle unsere Kunden und Lieferanten aus den neuen EU-Mitgliedsländern erhalten von ihren Finanzbehörden UID-Nummern, damit alle Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verrechnet werden können. Die Arbeit, die uns der EU-Beitritt dieser Länder bereitet, besteht nun darin, von unseren Geschäftspartnern deren UID-Nummern zu verlangen und weiters, diese UID-Nummern überprüfen zu lassen. Wie Sie sich vielleicht noch erinnern, gibt es zwei Stufen der UID-Nummern-Bestätigung: Stufe 1 bedeutet UID ist gültig/nicht gültig und Stufe 2 heißt UID und der bezeichnete Unternehmer sind identisch/nicht identisch und die UID ist gültig/nicht gültig. Die Abfrage erfolgt durch Antrag an das UID-Büro beim BMF auf schriftlichem oder telefonischem Wege, per Fax oder per Internet (siehe Kasten).
Da wir dem Risiko ausgesetzt sind, die Umsatzsteuer für einen Liefer- oder Leistungsvorgang nachzahlen zu müssen, wenn sich bei einer Finanzamtsprüfung herausstellt, dass die UID-Nummer unseres Kunden nicht stimmt, empfiehlt es sich dringend, die Abfrage Stufe 2 durchzuführen und die Bestätigung bei den Buchhaltungsunterlagen aufzuheben. Über das Internet funktioniert momentan nur die Abfrage Stufe 1. Diese reicht aber im Ernstfall nicht aus, die USt-Nachzahlung zu vermeiden und sollte nur Anwendung finden, um den Weiterbestand einer bereits früher überprüften UID-Nummer zu checken.
Ein wichtiger Hinweis für alle jene, die die Buchhaltung im eigenen Haus führen: Überprüfen Sie bitte, ob in Ihrem Buchhaltungsprogramm die in Frage kommenden Kunden und Lieferanten bei den richtigen EU-Ländern hinterlegt sind und achten Sie bitte darauf, dass die Steuersätze korrekt sind. Falls Sie zu dem Themenkomplex Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Abfrage UID-Nummern

"UID-Büro des BMF", Erdbergstraße 192-196, 1034 Wien, Tel 0810 005310, Fax 0810 005012, jeweils zum Ortstarif von Mo- Fr 7.30 - 18.00 bzw. Sa 7.30 - 12.00 bzw. http://europa.eu.int/vies


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