Achtung: Firmenparkplatz

(Juni 2004)

Es kommt immer öfter vor, dass der Arbeitgeber seinen Dienstnehmern einen Parkplatz auf dem Firmengelände zur Verfügung stellt.
Das ist natürlich erfreulich, nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die öffentliche Hand, wenn sich die Arbeitsstätte in einem der Parkraumbewirtschaftung unterliegendem Gebiet befindet. Denn da ist pro Monat und Arbeitnehmer (auch wenn sich mehrere einen Parkplatz teilen) ein Sachbezug von EUR 14,53 anzusetzen, welcher sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung unterliegt, und auch die lohnabhängigen Abgaben wie Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag in die Höhe treibt. Unerheblich ist auch, ob es sich um ein Fahrzeug des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers handelt. Ebenso unerheblich ist, wie oft tatsächlich geparkt wird.

Ausnahmen gibt es unter Umständen für Körperbehinderte. Einspurige Fahrzeuge unterliegen ebenso nicht dem Sachbezug wie jene Personen, die nicht zum Parken berechtigt sind oder ausdrücklich darauf verzichtet haben (und auch tatsächlich nicht parken). Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber.


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