Steuerreform 2005: Was weiß man schon?!!!

(März 2004)

Viel wurde bereits geschrieben, es wurde heftig diskutiert - und vieles ist noch unbekannt.
Es ist ja auch ein Novum, dass die Eckdaten einer Steuerreform bereits rund ein Jahr vor deren Inkrafttreten bekannt werden.
Wir geben Ihnen daher eine erste Information und manchmal auch unsere Sicht der Dinge dazu.

In erster Linie handelt es sich um eine Tarifreform, Kernstück der Steuerreform sind die Tarife.

1. Einkommensteuer
Anstelle des derzeitigen Stufentarifs (5 Stufen) tritt ein Durchschnittssatztarif, wobei dieser zwischen 0 % (bis Einkommen von 10.000,-EUR) und wie bisher 50 % (ab 51.000,- EUR) liegt. Auch wenn die sich daraus ergebende Grenzsteuerbelastung 38,33 % (Einkommen zwischen 10.000,- und 25.000,- EUR) bzw. rund 43,6 % (zwischen 25.000,- und 51.000,- EUR) beträgt, kommt es in allen Einkommensbereichen zu teilweise deutlichen Steuerentlastungen.
Der allgemeine Steuerabsetzbetrag ist im Tarif bereits eingearbeitet. Damit entfallen auch die äußerst komplizierten Einschleifregelungen, die zu teilweise skurrilen Ergebnissen
geführt haben. Weiters bedeutet dies, dass
- bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag ca. 15.770,- EUR Jahresbruttoeinkommen steuerfrei wären. Derzeit sind 14.500,- EUR steuerfrei.
- bei Selbstständigen anstatt wie bisher rund 8.888,- EUR ein Betrag von 10.000,- EUR steuerfrei wäre.
- bei Pensionisten ein Jahresbruttoeinkommen von 13.500,- EUR gegenüber derzeit 12.500,- EUR steuerfrei wäre.
Dies bedeutet, dass von ca. 5,9 Millionen Steuerpflichtigen ab 1. Jänner 2005 2,55 Millionen keine Lohn- bzw. Einkommensteuer mehr bezahlen werden. Nicht nachvollziehen können wir in diesem Zusammenhang die Diskussion über die Negativsteuer, die sich vor einigen Jahren als Unikum in einigen Ausnahmefällen ergeben hat. Diese scheint sich aber zu einem "wohlerworbenen Recht" entwickelt zu haben. Wenn jemand ohnehin keine Steuer bezahlt, kann sich eine Steuerreform naturgemäß für denjenigen nicht auswirken. Wenn man in diesem Bereich etwas tun wollte, müsste man richtigerweise über eine Art "Sozial"-beihilfe diskutieren.
Die übrigen Absetzbeträge bleiben unverändert: Verkehrsabsetzbetrag 291,- EUR, Arbeitnehmerabsetzbetrag 54,- EUR, Pensionistenabsetzbetrag 400,- EUR, Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag 364,- EUR.
Neu eingeführt werden jedoch zur Einkommensstärkung für Familien Kinderzuschläge zum Alleinverdiener(erzieher)absatzbetrag: für das 1. Kind 130,- EUR, für das 2. Kind 175,- EUR, für das 3. und jedes weitere Kind 220,- EUR. Auch wird die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdienerabsetzbetrag mit Kind deutlich angehoben: Künftig soll der Partner bis 6.000,- EUR (derzeit 4.400,- EUR) verdienen können, ohne dass der Absetzbetrag wegfällt.
Weiters soll die Pendlerpauschale generell um 15 % angehoben werden. Die letztgenannten Punkte sollen auf 2004 vorgezogen werden.


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