EU - Erweiterung: Der 1. Mai 2004 naht - was ist zu tun ?

(März 2004)

Die Frage ob man dafür ist oder nicht stellt sich nicht mehr - am 1. Mai 2004 treten zehn neue Länder der EU bei. Es sind dies Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Da sich unter diesen Ländern sogar vier geographische Nachbarn befinden wäre es nicht verwunderlich, wenn der eine oder andere Leser dieses Artikels geschäftliche Beziehungen zu den Beitrittsländern unterhält. Nicht nur für die "Neuen" ändert sich viel, auch aus österreichischer Sicht müssen die geänderten Bedingungen beachtet werden. Pflicht der Beitretenden ist es die EU-Richtlinien betreffend Zollrecht, Umsatzsteuer etc. umzusetzen und für die Grundfreiheiten wie Dienstleistungsfreiheit, freier Warenverkehr etc. zu sorgen. Auch gilt in Zukunft die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes, was die Rechtssicherheit verstärkt.

Was bisher aus österreichischer Sicht eine Ausfuhrlieferung war, ist nunmehr ab 1.5.04 eine innergemeinschaftliche Lieferung. Was bisher eine Einfuhrlieferung mit Einfuhrumsatzsteuer war, ist in Kürze ein innergemeinschaftlicher Erwerb.
Wir raten Ihnen, die physischen Warenflüsse zu überprüfen und insbesondere die Bestimmungen bezüglich Reihengeschäft, Dreiecksgeschäft, Reverse Charge etc. zu überdenken.
Da die korrekte Rechnungslegung unter den neuen Bedingungen besonders wichtig ist, sollten Sie diesbezüglich mit Ihren Kunden und Lieferanten in Verbindung treten. Wir meinen, dass Sie am besten ein Schreiben verfassen sollten, in dem Sie auf die geltenden Bestimmungen und Abläufe hinweisen und um die UID-Nummer Ihrer Geschäftspartner ersuchen. Es kann speziell am Anfang nicht vorausgesetzt werden, dass Ihr Gegenüber bereits voll informiert ist.

Aber auch intern ist einiges zu überlegen. Wenn sie selbst Ihre Buchhaltung erstellen, ist zu überprüfen, ob die Kunden und Lieferanten der einstigen Drittländer in Ihrer EDV als solche hinterlegt oder definiert sind. Vielleicht ist es einfacher, diese unter einer neuen Nummer neu anzulegen und nur mehr diese Nummern für Lieferungen oder Leistungen ab 1.5.2004 zu bebuchen. Diese Fragen müssen individuell geklärt werden.
Aber auch strategisch ist einiges zu überdenken. Da in den Erweiterungsländern eine Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke möglich ist, werden vielleicht Zweigniederlassungen nicht mehr erforderlich sein. Auch könnten Zolllager oder Zollfreizonen nicht mehr notwendig sein, und damit Kosteneinsparungen erreicht werden.

Viele Leser werden mit dem Handel im Binnenmarkt vertraut sein. Falls Sie trotzdem unsicher sind oder die Situation für Sie völlig neu ist, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.


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