Elternteilzeit neu

(März 2004)

Am 10.2.04 wurde im Parlament ein Gesetz zur Neuregelung der Elternteilzeitarbeit beschlossen. Konkret sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit in Betrieben mit mehr als 20 Dienstnehmern bis zum 7. Geburtstag/Schuleintritt eines Kindes vor. Einzige Voraussetzung ist, dass der Dienstnehmer bereits drei Jahre im Betrieb ist. Die Elternteilzeit kann aus betriebsorganisatorischen Gründen verweigert werden - wie die zu definieren sind, wird die Zukunft zeigen. Bei Uneinigkeiten soll man sich außergerichtlich einigen, im Extremfall landet der Fall vor dem Arbeitsgericht. Bei Betrieben bis 20 Dienstnehmern bleiben die bisherigen Regelungen bestehen, allerdings kann Teilzeit auch beantragt werden, wenn zuvor Karenz in Anspruch genommen wurde (bisher war das ein entweder/oder). Insgesamt wurden damit die Rechte der Dienstnehmer mit kleinen Kindern gegenüber Dienstgebern verstärkt.


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