Was wir schenken

(Dezember 2003)

Im Steuerrecht sind Geschenke an Dienstnehmer ganz streng geregelt. Wir raten, sich daran zu halten, damit nicht ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug entsteht.
Für Betriebsfeiern (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier u.ä.) steht ein Betrag von 365.- EUR pro Jahr zur Verfügung, für Sachzuwendungen, also Geschenke, ein Betrag von jährlich max. 186,- EUR (Die Beträge verstehen sich pro Dienstnehmer). Die Geschenke können auch Gutscheine und Geschenkmünzen sein, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Goldmünzen bzw. Golddukaten gelten als Sachzuwendungen. Schenken Sie keinesfalls Bargeld!
Manch einer würde sich wahrscheinlich freuen, würden die Geschenke im privaten Bereich ebenso knapp limitiert sein.


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