Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Wesentliche Verbesserung gegenüber Investmentfonds!

(Juni 2003)

Was haben Bausparen und Pensionsvorsorge gemeinsam - ganz einfach, der Gesetzgeber hat konzeptionell das gleiche Modell zugrunde gelegt.

Beiträge für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bis max. EUR 1.851,- pro Jahr werden mit einer staatlichen Prämie von 9,5 % (Wert für 2003 maximal EUR 176,-) der Beiträge gefördert.

Dadurch ist es somit möglich, im so genannten Drei-Säulen-Modell für das Alter vorzusorgen. Die erste Säule bildet die staatliche Pflichtvorsorge, zu der unser Vertrauen immer mehr und mehr schwindet. Die zweite Säule ist durch die "Abfertigung neu" verwirklicht worden, durch die in Zukunft für jeden Dienstnehmer bis zu seiner Pension eine hübsche Summe zusammenkommen soll. Die dritte Säule soll eben u.a. die im Vorjahr beschlossene prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge bringen.

Wir meinen, dass es sich dabei um eine vernünftige Sache handelt, die man durchaus empfehlen kann. Abgesehen vom Vorteil der staatlichen Prämie werden die erzielten Kapitalerträge steuerfrei behandelt, es besteht eine Kapital- und Prämiengarantie, und auch die Auszahlung der Rente ist grundsätzlich steuerfrei.

Wie Sie sich vielleicht erinnern können, haben wir ein verwandtes, älteres Produkt, nämlich die Pensionsinvestmentfonds nicht empfohlen, weil sie keine Ausstiegsmöglichkeit boten, und die Regelungen im Ablebensfall ungünstig waren.

Bei diesem Produkt hat man Fehler weitgehend vermieden. Nach frühestens zehn Jahren besteht eine Ausstiegsmöglichkeit. Innerhalb dieser Mindestbindungsfrist können nur die Einzahlungen ausgesetzt werden. Die Auswirkung der Rückzahlung nach dieser Mindestbindungsfrist ist, dass die staatlichen Prämien zur Hälfte zurückzuzahlen sind, und eine Nachversteuerung der Kapitalerträge mit 25 % erfolgt.
Im Ablebensfall stehen die einbezahlten Beträge zuzüglich der staatlichen Prämien dem Bezugsberechtigten zur Verfügung. Lebensgefährten wurden Eheleuten beim Erben gleichgestellt.

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge steht allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen zu, egal ob sie überhaupt, bzw. welche Einkünfte sie erzielen. Ein Abschluss ist daher nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Arbeitnehmer, Hausfrauen oder Studenten möglich. Ausgeschlossen sind nur Personen, die das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Sicher ist der maximal geförderte Betrag für Besserverdienende von unbefriedigender Höhe, es ist jedoch niemand gehindert, zusätzliche Geldmittel in andere Veranlagungsformen zu investieren, um so seine Zukunftsvorsorge auf eine breite Basis zu stellen.


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