Kündigung oder Entlassung?!

(Juni 2003)

Im betrieblichen Alltag stellt sich leider immer wieder die Frage, ob ein bestimmtes Fehlverhalten eines Mitarbeiters bereits eine Entlassung rechtfertigt oder ob es einer normalen Kündigung bedarf. Wichtige Gründe, die bei Angestellten eine Entlassung grundsätzlich rechtfertigen sind im Wesentlichen Untreue, Verletzungen von Konkurrenzklauseln, die Unfähigkeit bzw. die beharrliche Weigerung, die Arbeit auszuüben, die Dienstverhinderung wegen einer längeren Freiheitsstrafe, Tätlichkeiten sowie Ehrverletzungen gegenüber dem Dienstgeber oder Kollegen.
Ähnlich sieht es bei Arbeitern aus, allerdings treten noch weitere Gründe hinzu, wie etwa Trunksucht, selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit, etc.
Bevor Sie jedoch eine Entlassung aussprechen, halten Sie mit uns bitte unbedingt vorher Rücksprache, damit wir Ihnen die für den Einzelfall zutreffende Antwort geben können.


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