Lernen - ein Leben lang ... Die steuerliche Komponente von Fortbildung - Ausbildung - Umschulung!

(März 2003)

Unsere Zeit verlangt geistige Flexibilität. Kurse und Schulungen stehen daher häufig an der Tagesordnung. Steuerlich betrachtet stellt sich die Frage, ob damit in Zusammenhang stehende Kosten abgesetzt werden können. Bekannt dürfte sein, dass Fortbildungskosten, also Kosten die dazu dienen im jeweils ausgeübten Beruf den Anforderungen gerecht zu werden, diese Kriterien erfüllen. Durch eine Gesetzesergänzung vor einigen Jahren können aber auch unter bestimmten Umständen Ausbildungs- und Umschulungskosten zu einer Reduzierung Ihrer Steuerlast beitragen. Ein jüngst ergangener Erlass bringt diesbezüglich einige Klarstellungen.

Ausbildungskosten sind dann abzugsfähig, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Von einer verwandten Tätigkeit spricht man, wenn sie üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten wird (z.B. Dachdecker und Spengler) oder die Tätigkeit im Wesentlichen gleich gelagerte Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert (z.B. Elektrotechniker - EDV Techniker).

Der Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit ist dann gegeben, wenn die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verwertet werden können.
Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen. Voraussetzung ist, dass man bereits eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat.

Die Aufwändungen für allgemein bildende Schulen oder für ein ordentliches Universitäts-studium sind in keinem Fall abzugsfähig.

Ganz wichtig ist aber in diesem Zusammenhang, den Besuch von berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Fachhochschulen zu unterscheiden. Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit, oder ist der Besuch Teil einer umfassenden Umschulungs-maßnahme, dann sind Kosten für Fachschulen, Handelsschulen, Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, Fachhochschulen, pädagogische Akademien und (ganz wichtig!) Universitätslehrgängen und postgradualen Studien abzugsfähige Ausgaben.

So gesehen steht also dem Bildungseifer von Ihnen und Ihren Mitarbeitern nichts mehr im Weg.


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