Umsatzsteuervoranmeldung "Neu" bei Vorjahresumsatz von mehr als 100 000 Euro

(Februar 2003)

Im Zuge der umsatzsteuerlichen Änderungen bei Bauleistungen hat die Finanzverwaltung die UVA (Formular U30) neu gestaltet. Ab dem Voranmeldungszeitraum Jänner 2003 gibt es nun eine neue Umsatzsteuervoranmeldung. Wahrscheinlich haben sich die Verantwortlichen im Finanzministerium gedacht, dass im Zuge der notwendigen Erneuerung der UVA gleich mehrere Änderungen durchgeführt werden sollten.

Was ist nun neu an diesem Formular.

Das Augenscheinlichste ist, dass mit großen Lettern das Wort „NEU“ auf der ersten Seite prangt. Auf den zweiten Blick sieht man, dass bei den einzelnen Beträgen Kennzahlen angeführt sind und dass die neue UVA aus doppelt so vielen Seiten wie bisher, jetzt also aus 4 Seiten, besteht. Die neue UVA ähnelt nunmehr sehr der Umsatzsteuer(jahres)erklärung, weil die Kennzahlen der UVA den Kennzahlen der Umsatzsteuer(jahres)erklärung entsprechen.

Auch der Inhalt der UVA wurde erweitert.

Unter der Kennzahl (kurz KZ) 005 sind nichtsteuerbare Auslandsumsätze einzutragen. Das sind Umsätze, deren Leistungs- bzw. Lieferort nicht im Inland liegt.

Die KZ 001 verlangt die Angabe des Eigenverbrauches.

Bei der KZ 021 hat der Leistungserbringer jene Umsätze aus Bauleistungen abzuziehen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergegangen ist. Der Leistungsempfänger hat die ihn betreffenden Beträge unter den KZ 048 und 082 einzutragen (siehe weiter unten).

Ebenso sind unter der KZ 021 die Umsätze in Abzug zu bringen, bei denen das sogenannte Reverse Charge-System anzuwenden ist. Das Reverse Charge-System betrifft den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im EU-Raum im Zusammenhang mit Katalogleistungen, Vermittlungsleistungen, innergemeinschaftlichen Beförderungsleistungen etc.

Außerdem wurden die Angaben im Bereich der steuerfreien Umsätze erweitert. Bei den KZ 011 bis 020 sind die steuerfreien Lieferungen und Leistungen unter dem Gesichtspunkt eines möglichen oder nicht erlaubten Vorsteuerabzuges aufzuteilen.

Die KZ 048 und 082 betreffen, wie bereits erwähnt, ebenfalls die Bauleistungen. Unter der KZ 048 sind vom Leistungsempfänger die Umsatzsteuerbeträge jener Umsätze einzutragen, bei denen die Steuerschuld auf ihn übergegangen ist. Bei der KZ 082 kann sich der Leistungsempfänger die unter der KZ 048 eingetragenen Umsatzsteuerbeträge wieder als Vorsteuer abziehen.

Unter der KZ 076 sind jene innergemeinschaftliche Erwerbe einzutragen, bei denen zwar eine österreichische UID-Nummer verwendet wurde, sich das Ende der Beförderung/Versendung aber in einem anderen Mitgliedsstaat befindet.

Bei der KZ 077 sind die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die im Zusammenhang mit einem Dreiecksgeschäft als besteuert gelten, einzutragen.

Sind Sie nun neugierig geworden, wie das neue UVA-Formular aussieht? Sie können es von der Homepage des Finanzministeriums unter der Adresse

http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U30

kostenlos herunterladen.

Abschließend sei noch erwähnt, dass für Voranmeldungszeiträume ab Jänner 2003 laut Vorstellung der Finanzverwaltung die neue UVA auf elektronischem Weg, also via Internet (über FINANZOnline) an das Finanzamt übermittelt werden soll.


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