Positiv: Möglichkeiten zum Steuersparen

(September 2002)

Vorzeitige Abschreibungen und Investitionsfreibeträge gab es in grauen Vorzeiten in so hohem Ausmaß, dass es einem vom heutigen Standpunkt unglaublich erscheint. Vieles fiel so genannten "Steuerreformen" zum Opfer. Ein Grund mehr, die letzten verbliebenen, bescheidenen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen.

Für Aufwendungen, die unmittelbar Aus- und Fortbildungskosten im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers betreffen, kann ein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen werden. Ab 2002 wurde der Prozentsatz sogar von 9 auf 20 erhöht und zusätzlich eine alternativ mögliche Bildungsprämie in Höhe von 6 % eingeführt. Basis dafür sind Kursgebühren, Seminarbeiträge, Honorare, Lehrmittel, etc. Sorgen Sie also für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, es zahlt sich nicht nur in wirtschaftlicher sondern auch in steuerlicher Hinsicht aus. Kosten für den Unternehmer selber können leider nicht zu einem Bildungsfreibetrag führen.
Wer Lehrlinge ausbildet wird gleich dreifach belohnt. Einem Unternehmer, der mit einem Lehrling ein Lehrverhältnis beginnt (das auch über die Probezeit fortgesetzt wird!), steht ein Lehrlingsfreibetrag in der Höhe von EUR 1.460,- zu. Weitere Freibeträge stehen bei Ende der Lehrzeit und bei erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung zu, so dass also insgesamt EUR 4.380,- zu lukrieren sind.

Österreichs Wirtschaft forscht zu wenig. Das soll mit Forschungsfreibeträgen und Forschungsprämien anders werden. Für Forschung im engeren Sinn, die der Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen dient, (Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit oder patentrechtlicher Schutz!) ist ein Forschungsfreibetrag von 25 %, für Forschungsaufwendungen, die das arithmetische Mittel der Forschungsaufwendungen der letzten 3 Jahre übersteigen, sogar von 35 % vorgesehen. Ab 1.1.2002 gibt es weiters für Forschung im weiteren Sinn, d.h. für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird, einen Freibetrag von 10 %, bzw. eine Forschungsprämie von 3.%. Hoffen wir, dass Österreich dadurch zu einem Land forschender Unternehmen wird.

Wir wollen sie an dieser Stelle daran erinnern, dass nunmehr Kleinbusse wieder voll vorsteuerabzugsberechtigt sind (wir haben darüber berichtet). Sollten sie an den Wechsel ihres Kfz denken, sehen sie bei uns im Internet die aktuelle Liste ein.

Immer wieder gestehen uns Klienten, dass sie Belege von Fachbüchern, betrieblichen Taxifahrten, etc. nicht aufheben, oder nicht verlangen. Über das Jahr verteilt, kann das zu einem erheblichen Geschenk an das Finanzamt führen.

Im Bereich der Arbeitnehmer gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die von Unternehmern ungenügend genutzt werden. Das ist umso unverständlicher als davon gerade bei Klein- und Mittelbetrieben oft Dienstnehmer profitieren, die Familienmitglieder sind - der Effekt sich also verdoppeln würde.

Für die Zukunftssicherung jedes Dienstnehmers können EUR 300,- im Jahr als Betriebsausgabe abgezogen werden, ohne dass diesem Lohnsteuer oder Sozialversicherung abgezogen werden muss. Bei einer Gehaltserhöhung müsste der Dienstgeber noch zusätzlich EUR 89,- an Lohnnebenkosten aufwenden. In der Praxis werden diese Beträge hauptsächlich in Lebens- oder fondsgebundenen Lebensversicherungen veranlagt.

Bis zu 10 % der Lohn- oder Gehaltssumme können für Dienstnehmer in eine Pensionskasse einbezahlt werden. Auch dabei gilt, dass keine weiteren Lohnnebenkosten beim Dienstgeber, und für den Dienstnehmer keine Lohnsteuer und Sozialversicherung anfallen.


Das gleiche gilt für Essensbons, die dem Dienstgeber pro Arbeitstag gewährt werden. Können diese nur in Gaststätten der Umgebung eingelöst werden, sind EUR 4,40 pro Tag möglich, können diese nahezu überall, auch nicht nur für Lebensmittel, eingetauscht werden (z.B. Ticket Restaurant) sind EUR 1,10 pro Arbeitstag möglich.

Schließlich gibt es für steuerfreie Zuwendungen, also beispielsweise Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenke, einen Betrag von EUR 186,-, den man ausnützen könnte.

Es bleibt noch zu erwähnen, dass es noch nie so leicht war Gutes zu tun und gleichzeitig Steuer zu sparen. Spenden von Unternehmen an Opfer der Flutkatastrophe sind nämlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn sie Werbecharakter haben. Diese Bedingung ist sehr einfach zu erfüllen.


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