Rechtzeitig an eine Vollmacht denken!

(September 2002)

Niemand denkt gerne daran, doch im Fall des Falles kann sie eine große Erleichterung sein - nämlich eine rechtzeitig erteilte Vollmacht.
Situationen wie beispielsweise ein langer Auslandsaufenthalt oder eine Spitalsbehandlung nach einem Autounfall, können sowohl geschäftlich als auch privat eine Bedrohung darstellen. Oft müssten dringend und unaufschiebbar Handlungen gesetzt werden, zu denen man aber selber nicht in der Lage ist. In diesen Fällen kann eine rechtzeitig erteilte Vollmacht Abhilfe schaffen. Die Person, die Vertretungshandlungen für Sie durchführen soll, muss von Ihnen schriftlich eine Vollmacht im gewünschten Umfang erhalten. Durch die Verwendung dieser Urkunde oder durch die Mitteilung an weitere Personen entfaltet sie Ihre Wirkung nach außen. Als Vollmachtgeber können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Eine Mitteilung an jenen Personenkreis, der von der Vollmacht Kenntnis hatte, ist dringend anzuraten.
Natürlich birgt die Auswahl des Bevollmächtigten ein gewisses Risiko. Wie die Praxis aber zeigt, überwiegen die Vorteile.
Da für manche Handlungen eine notariell beglaubigte Vollmacht oder sogar eine Spezialvollmacht benötigt wird, empfehlen wir, sich rechtzeitig beraten zu lassen.


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