Verdeckte Gewinnausschüttung

Was ist das nun wieder? Eine Gewinnausschüttung hinter vorgehaltener Hand oder bei Nacht und Nebel? Theoretisch erklärt - eine Vorteilszuwendung die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat. Wie so oft ist aber der Sachverhalt mit Beispielen leichter erörtert als mit vielen Worten. Die häufigsten Fälle von verdeckten Gewinnausschüttungen in der Praxis sind:

* Unverhältnismäßig hohe Geschäftsführerbezüge

* Überhöhter Aufwandsersatz

* „Entnahmen“ aus der Gesellschaft

* Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Gesellschafter zu unangemessen niedrigem Entgelt

* Gewinne aus Schwarzgeschäften der Gesellschaft

* Unangemessene Verrechnungspreise mit anderen Unternehmen von Gesellschaftern u.v.m.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat so eine verdeckte Ausschüttung? Wieder soll ein Beispiel zur Erklärung dienen. Nehmen wir an, eine GmbH verkauft einem ihrer Gesellschafter einen gebrauchten PKW um 100.000,- ATS, der aber nach Eurotaxliste 300.000,- ATS wert ist. In Höhe der Differenz von 200.000,- ATS entdeckt also der Betriebsprüfer der Gesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung. Steuerlich hat das zur Folge, dass 68.000- ATS an Körperschaftsteuer (34% von 200.000,- ATS) und 50.000,- ATS an Kapitalertragsteuer (25% von 200.000,- ATS) vorgeschrieben wird.

Häufig muss man leider auch damit rechnen, dass verdeckte Gewinnausschüttungen zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens führen.

Nicht immer lässt sich die Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung so eindeutig feststellen, wie bei unserem obigen Beispiel. Ein Dauerbrenner an Zündstoff zwischen Fiskus und GmbH stellt die Frage der Angemessenheit des Geschäftsführerbezuges dar. Für die Angemessen-heitsprüfung kommt einmal der innere Betriebsvergleich in Frage. Verdient der Geschäftsführer nur unwesentlich mehr als ein gesellschaftsfremder Angestellter in leitender Position, ist die Gefahr wohl gebannt. Im äußeren Betriebsvergleich vergleicht man die Bezüge von Fremdge-schäftsführern, die eine vergleichbare Tätigkeit des Gesellschaftergeschäftsführers ausüben. Dabei ist auf Unternehmensgröße und -erfolg, zeitlichen Arbeitseinsatz, Ausbildung, etc zu achten. Nicht immer werden geeignete Daten zur Information zur Verfügung stehen. Zahlreiche Zeitschriften führen jedoch immer wieder Gehaltsvergleiche durch, die analog zur Hilfe herangezogen werden können. Auch bei steuerlichen Fragen hilft Kreativität.


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