Energiekostenpauschale kann beantragt werden

(September 2023)

Das Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer (Umsatz 2022 zwischen 10.000 und 400.000) kann seit 08.08. und bis 30.11.2023 beantragt werden. Freie Berufe und verschiedene andere Branchen werden nicht gefördert, näheres unter www.energiekostenpauschale.at.

Der Antrag muss über das Portal www.usp.gv.at gestellt werden, man braucht dazu eine Handysignatur oder ID Austria; daneben muss man seine ÖNACE Kennzahl (Einordnung bei der Statistik Austria) und seinen Umsatz 2022 kennen.

Der Antrag selbst ist ganz einfach, man sieht auch gleich, wieviel Pauschale man bekommen wird. Man muss u.a. auch bestätigen, dass man in den letzten 3 Jahren De-minimis-Beilhilfen von maximal 200.000 erhalten hat. Wer sich da nicht sicher ist, kann das eigene Unternehmen unter „Transparenzportal“ im Internet suchen und die erhaltenen Förderungen dort abrufen.

Neue Selbständige bekommen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Energiekostenzuschuss, dieser wird automatisch von der SVS als Beitragsgutschrift in Höhe von € 410 im 4.VJ 2023 berücksichtigt (kein Antrag erforderlich, Details gerne bei uns erfragen)


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