Energiekostenpauschale

(April 2023)

Endlich ist die Förderung zur Abfederung der erhöhten Energiekosten für kleinere Betriebe auf Schiene und kann beantragt werden. Wer bekommt eine Förderung? Unternehmer mit Betriebstätte in Österreich, die gewerblich/industriell tätig sind. Nicht gefördert werden freie Berufe, Unternehmen aus den Bereichen Finanz-, Versicherungs- und Realitätenwesen und Land- u. Fortwirtschaft (u.a.). Das förderfähige Unternehmen muss einen Jahresumsatz 2022 von mindestens 10.000 und maximal 400.000 erreicht haben.

Was wird gefördert? Es handelt sich um eine Pauschalförderung der Energiekosten, die der Höhe nach je nach Branche und gewähltem Zeitraum unterschiedlich ist - Achtung, diesen Zeitraum kann man nur 1x wählen und nachher an dem Antrag nichts mehr ändern. Wenn man für diesen Zeitraum einen Energiekostenzuschuss beantragt hat, kann man das Pauschale nicht beantragen.

Wann
Da Sie die Förderung nur selbst beantragen können (Steuerberater sind dazu nicht berechtigt), ersuchen wir Sie, sich die Informationen unter www.energiekostenpauschale.at durchzulesen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig: Bereits seit 17.04. ist es möglich, die 1. für den Antrag notwendige Stufe, den „Selbstcheck“ zu absolvieren. Dafür benötigen Sie Ihre ÖNACE Kennzahl, eine handysignatur oder ID Austria, einen Zugang zum usp und Ihren Jahresumsatz 2022.
Die tatsächliche Antragstellung soll ab ca Mitte Mai möglich sein.

Falls Sie Ihre ÖNACE Kennzahl nicht wissen:
Die Vergabe des ÖNACE-Codes erfolgt durch die Statistik Austria. Sie können Ihre ÖNACE Kennzahl im usp nachsehen. Falls Sie noch keinen ÖNACE-Code haben (oder den im usp nicht finden bzw. die Zuordnung zur Branche Ihrer Meinung nach nicht stimmt), wenden Sie sich schriftlich per E-Mail an klm@statistik.gv.at. Geben Sie bitte eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer, Dienstgebernummer etc.) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an.
Für Fragen wenden Sie sich an die KLM-Hotline (KLM = Klassifikations-Mitteilung) der Statistik Austria. Tel.: 01 711 28-8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr)

Für offene Fragen zum Energiekostenpauschale steht als behördlicher Ansprechpartner ausschließlich die Hotline-Nummer der FFG +43 1 890 80 6776 (Mo bis Do von 8:30 bis 17:00 Uhr und Fr von 8:30 bis 14:00 Uhr) zur Verfügung.


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