DB-Senkung bereits ab 2023 möglich

(November 2022)

Geringfügige Entlastung bei den Lohnnebenkosten Ab 2025 sinkt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastausgleichsfond (DB) von 3,9% auf 3,7%. Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit geschaffen, den DB bereits in den Kalenderjahren 2023 und 2024 auf 3,7% zu reduzieren. Diese Reduzierung kann für alle Dienstnehmer erfolgen, laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auch ausdrücklich für freie Dienstnehmer und für Gesellschafter-Geschäftsführer mit wesentlicher Beteiligung.

Voraussetzung für diese vorgezogene Senkung ist, dass die Reduzierung ausdrücklich in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt wird. Als lohngestaltende Vorschrift zählt laut einer offiziellen Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft auch ein betriebsinterner Aktenvermerk, der für allfällige abgabenbehördliche Kontrollen anzulegen und aufzubewahren ist.

Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Ihnen eine Vorlage für diesen internen Aktenvermerk zukommen lassen können. Das Original dieses Aktenvermerkes bewahren Sie bitte im Betrieb auf und übermitteln uns ehestmöglich, jedenfalls aber vor dem 01.01.2023, eine Kopie oder einen Scan dieses Dokuments.

Weitere Voraussetzungen sind für diese Möglichkeit der Kosteneinsparung nicht nötig!


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