Energiezuschuss Beantragung ab 07.11. möglich (Stand 05.11.2022)

(November 2022)

Der Energiezuschuss nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz kann ab sofort beantragt werden. Achtung: die Fristen sind sehr kurz, die Richtlinie mit den genauen Voraussetzungen und Bedingungen ist aber noch nicht veröffentlicht. Wegen der kurzen Fristen haben wir uns entschlossen, Sie trotz rechtlicher Unklarheiten zu diesem Thema zu informieren. Wer wird gefördert: energieintensive Gewerbebetriebe und gemeinnützige Unternehmen in Österreich (Freiberufler werden nicht gefördert).
Welche Energieträger werden gefördert: Strom, Gas, Treibstoffe
Relevant ist der Zeitraum 01.02. bis 30.09.2022 im Vergleich mit dem Vorjahr 2021
Wieviel wird gefördert: 30% der Preisdifferenz zum Vorjahr
Was versteht man unter energieintensiv? Hier findet eine Unterscheidung statt in Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 700.000 Euro und solchen mit weniger Umsatz. Unternehmen mit mehr als 700.000 Umsatz müssen Energiekosten (hier zählen nach derzeitiger Info Strom, Gas, Koks, Pellets, Kohle, Heizöl und Treibstoffe) von mehr als 3% des Umsatzes haben, um einen Anspruch auf einen Zuschuss zu haben, bei den kleineren Unternehmen ist das nicht notwendig, allerdings sind Mindestboni von 2.000 zu erreichen (d.h. EnergieMEHRKosten zwischen 2021 und 2022 von mindestens 6.667€ erforderlich); es soll daneben für Klein/Kleinstunternehmen noch Sonderbestimmungen geben, die leider bis dato unbekannt sind. Für diese Kleinstförderungen ist keine Voranmeldung notwendig.
Wie wird die Förderung abgewickelt: über den aws Fördermanager
Fristen: es ist eine Voranmeldung über den aws Fördermanager zwischen 07.11. und 28.11. notwendig, danach bekommt man ein kurzes Zeitfenster (vermutlich 1 Woche), indem man den Antrag einbringen muss. Dieses Zeitfenster muss eingehalten werden, der frühestmögliche Tag ist der 29.11.2022, der letzte mögliche Tag der 15.02.2023. Es gilt das Prinzip first come first served.
Es werden Bestätigungen von uns über den Energieverbrauch etc notwendig sein.
Die Boni für kleine Unternehmen werden wahrscheinlich in Höhe von +/- 500€ und damit besser selbst zu beantragen sein, weil die Beantragung über uns natürlich Kosten verursacht. Bitte kontrollieren Sie, ob Ihre Energiekosten zwischen 2021 und 2022 eine relevante Erhöhung erfahren haben und informieren Sie sich auch selbst über www.aws.at. Auf dieser homepage werden täglich Informationen ergänzt. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt.


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