Steuerplanung 2022
(Oktober 2022)
In den letzten Jahren ist es zu so vielen Gesetzesänderungen und neuen Bestimmungen (Corona, ökosoziale Steuerform, Energiekrise) mit unterschiedlichen Inkrafttretens-bestimmungen gekommen, dass man kaum mehr den Überblick behalten kann. Wir haben über alles berichtet, werden aber bei den ´´Steuertipps zum Jahresende´´ nochmals darauf hinweisen. Erfreulicherweise wird sich die Steuerlast - hoffentlich wirklich - und wider Erwarten doch reduzieren und zwar:
- Die ökosoziale Steuerreform bringt die zweite Etappe der Absenkung der Grenzsteuersätze für Einkommen zwischen € 18.000 und € 60.000. Gleiches gilt für den Körperschaftsteuersatz.
- Ab 1.Jänner 2023 kann für Anschaffungen/Herstellungen der “neue” Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden.
- Schließlich soll es ab 2023 auch zur (teilweisen) Abschaffung der kalten Progression durch Verbreiterung der Progressionsstufen kommen (Genauere Infos im nächsten Newsletter).
- Die GWG-Grenze erhöht sich ab 2023 auf € 1.000.
Zusätzlich wäre noch zu berücksichtigen, dass sich aufgrund der allgemeinen Teuerung die Gewinne/Einkünfte und damit die Steuerbelastung vermutlich reduzieren werden.
Daraus kann der allgemeine Schluss (unter der Annahme gleichmäßiger Gewinne) gezogen werden, dass es sich wahrscheinlich empfiehlt Gewinne bzw. Einkünfte (natürlich im gesetzlichen Rahmen) zumindest in das Jahr 2023 zu verschieben.
Da natürlich viele Aspekte zu berücksichtigen sind, kann dies nur eine allgemeine Empfehlung darstellen und keinesfalls eine individuelle Beratung ersetzen.
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