Die Mitarbeiter

Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber regelt das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG). Grundsätzlich ist hiezu anzumerken, dass die Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen sind, anderenfalls Sie das Recht haben, innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen. In diesem Fall ist die Kündigung wie eine Arbeitgeberkündigung (Abfertigungsansprüche!) zu behandeln. In wenigen definierten Fällen können die Arbeitnehmer auch dem Übergang ihrer

Arbeitsverhältnisse widersprechen, was dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis zum Übergeber aufrecht bleibt! Dieser muss mit allen Konsequenzen zeitgerecht kündigen!

Weiters sind in diesem Gesetz die Haftungen beim Betriebsübergang geregelt. Generell kann gesagt werden, dass für Verpflichtungen vor dem Zeitpunkt des Überganges der Übernehmer und der Übergeber zur ungeteilten Hand haften. Hinsichtlich der Abfertigungsansprüche haftet der Übergeber für jene, welche bis zum Tag des Überganges entstanden sind.

Wichtig ist jedenfalls eine zeitgerechte und umfassende Information an die Mitarbeiter, und zwar nicht nur aus rechtlichen Gründen! Unsicherheiten und Gerüchte schädigen das Arbeitsklima massiv! Und nur ein gutes Arbeitsklima, für das Offenheit eine der Grundvoraussetzungen ist, sorgt für motivierte Mitarbeiter. An Mitarbeitern, die in der Übergabephase das Vertrauen verloren haben, wird der Unternehmer keine Freude haben – und umgekehrt auch nicht.


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