Mitarbeiter gewinnen und halten: - Fringe Benefits in die Auslage!

(Oktober 2022)

Gerade heute ist es besonders schwierig, Mitarbeiter zu bekommen und zu halten. Gute Bezahlung wird heutzutage, vor allem in diesen Zeiten mit Inflation und Energiekrise, sowieso vorausgesetzt. Wir haben uns damit auseinandergesetzt, welche Benefits man Mitarbeitern noch anbieten kann, um ein attraktiver Dienstgeber zu sein.

Nicht monetäre Benefits
Weit oben auf der Beliebtheitsskala liegen nach Corona flexible Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice, flexible Arbeitszeiten, 4-Tage -Woche und eine flexible Urlaubsgestaltung mit Rücksichtnahme auf Kinderbetreuungspflichten oder auch die Möglichkeit, Haustiere an den Arbeitsplatz mitzubringen.
Beim Homeoffice sind die schon bekannten steuerlichen Vorschriften zu beachten – die Homeoffice Tage müssen aufgezeichnet werden, der Dienstgeber kann € 3 pro Homeoffice Tag steuerfrei auszahlen (maximal € 300p.a.), findet keine oder eine geringere Vergütung statt, gibt es Absetzmöglichkeiten für Dienstnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

Nicht in jedem Unternehmen wird Homeoffice & Co möglich und gewünscht sein, deshalb gibt es eine ganze Reihe von monetären Benefits.

Diensthandy, Laptop/Computer: Arbeitsmittel, die den Dienstnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden – kein Sachbezug notwendig.

Teuerungsprämie: Bis zu € 2.000, wenn in lohngestaltender Vorschrift (KV, Betriebsvereinbarung etc.) vorgesehen, bis zu € 3.000 pro Mitarbeiter vollkommen abgabenfrei auszahlbar (2022 und 2023), allerdings müssen die zusätzlichen € 1.000 allen Mitarbeitern/Mitarbeitergruppen ausbezahlt werden (Mehr Infos auf S.2).

Mitarbeitergewinnbeteiligung bis maximal € 3.000 pro Mitarbeiter steuerfrei auszahlbar, ebenfalls an alle MA/Mitarbeitergruppen bei entsprechendem Gewinn im Vorjahr. Achtung: nicht sozialversicherungs- und lohnabgabenfrei. Mitarbeitergewinnbeteiligung, die schon bezahlt wurde, kann in Teuerungsprämie umgewandelt werden.

Freie Verpflegung in der Firma/Essensgutscheine: Eine Betriebskantine bzw. Essen im Betrieb ist Betriebsausgabe, wenn für alle Mitarbeiter zugänglich. Essensgutscheine bis zu € 8 pro Werktag können steuer- und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden. Diese Gutscheine dürfen in Restaurants und beim Lieferservice eingelöst werden. Lebensmittelgutscheine können für bis zu € 2 /Arbeitstag ausgegeben werden.

Jobticket: Übernimmt der Dienstgeber die Kosten für Jahres/Monats/Wochenkarte, so ist diese Zahlung steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Karte zumindest am Wohnort oder Arbeitsort gültig ist. Auch das Klimaticket kann so gesponsert werden. Der Dienstnehmer verliert allerdings das Pendlerpauschale und es stehen ihm keine zusätzlichen Fahrtkostenersätze (KM-Geld) für die vom Klimaticket umfassten Strecken zu. Außerdem „verliert“ der Dienstgeber den Vorsteuerabzug, d.h. es muss eine Eigen- verbrauchsbesteuerung vorgenommen werden.

Bezahlte Kinderbetreuung: Betriebskindergärten, die vom Dienstgeber errichtet oder angemietet werden, sind ebenfalls frei von Steuer und Lohnnebenkosten. Außerdem ist es möglich, Dienstnehmern mit Kindern bis zum Alter von 10 Jahren einen Zuschuss von bis zu € 1.000 p.a. für die Kinderbetreuung zu geben, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Zahlung muss aber direkt an die Betreuungseinrichtung erfolgen bzw. Gutscheine ausgegeben werden.

Dienstwagen/-fahrrad/Garagenplatz bei der Firma: Bekannt ist die Möglichkeit, ein Auto oder Fahrrad zur Verfügung zu stellen, das auch für private Zwecke genutzt werden darf. Dabei sind die Regelungen über die Sachbezugswerte zu beachten (genauso bei Garagenplätzen), es sei denn, es handelt sich um ein E-Fahrzeug (Auto, Fahrrad, Scooter) – für diese fällt kein Sachbezug an. Auch das Aufladen der Fahrzeuge an firmeneigenen Ladestationen ist steuerfrei. Bei ursprünglichem Vorsteuerabzug im Unternehmen muss der Sachbezug allerdings der Eigenverbrauchsbesteuerung unterzogen werden.

Dienstwohnungen: Unter bestimmten Bedingungen (Sachbezug) ist es möglich, Dienstnehmern eine Wohnung zur Verfügung zu stellen; Details bitte mit uns absprechen.

Bezahlte Weiterbildungsmöglichkeiten, Möglichkeit zur Bildungskarenz: Weiterbildungsmöglichkeiten bringen sowohl Dienstgebern als auch Dienstnehmern Vorteile.

Betriebsausflüge, Firmenevents, Geschenke: Hier gelten die alten Grenzen für Steuerfreiheit: € 365 p.a. für Firmenfeier aller Art, € 186 p.a. für Geschenke; bei einem Dienst- oder Firmenjubiläum dürfen nochmals € 186 extra in ein Geschenk investiert werden.

Zukunftsvorsorge: schon sehr lange gibt es die Möglichkeit, bis zu € 300 p.a. lohnsteuer- und lohnabgabenfrei in die Zukunftssicherung von Mitarbeitern zu investieren, um diese vor Krankheit, Invalidität o.ä. zu sichern – üblicherweise über entsprechende Versicherungsprodukte. Hier muss wieder darauf geachtet werden, dass diese Produkte für alle Mitarbeiter/Mitarbeitergruppen abgeschlossen werden.

Darlehen:Dienstnehmerdarlehen bis € 7.300 können zinsfrei oder mit günstigen Zinsen gewährt werden, ohne dass dadurch ein steuer- oder versicherungspflichtiger Sachbezug in Höhe der Zinsersparnis entsteht.

Pensionskasse: unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Dienstgeber für Dienstnehmer vollkommen abgabenfrei Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen – nähere Info bei uns.


       Zurück