Einkünfte aus Photovoltaikanlagen

(Oktober 2022)

In der Ausgabe 1 unseres Klientenjournals vom März 2022 haben wir über die steuerlichen Aspekte von PV-Anlagen berichtet. Mittlerweile hat es eine gesetzliche Änderung bei den Einkünften aus PV-Anlagen gegeben. Einkünfte aus dem Verkauf von elektrischer Energie aus privaten PV-Anlagen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wobei unter Umständen der Veranlagungsfreibetrag von € 730 pro Jahr in Anspruch genommen werden kann. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde eine Einkommensteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen geschaffen.
Ab der Veranlagung 2022 sind Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie von der Einkommensteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen PV-Anlage die Grenze von 25 kWp (Kilowatt-Peak) nicht überschreitet.

Beim Überschreiten der 12.500 kWh kommt eine anteilige Befreiung zur Anwendung, diese Grenze wirkt also wie ein Freibetrag. Dieser Freibetrag gilt pro Person. Betreiben mehrere Personen eine Anlage, dann steht der Freibetrag also mehrmals zu. Ist hingegen eine Person an mehreren PV-Anlagen beteiligt, dann steht ihm der Freibetrag nur einmal zu.


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